Guido Hilden Wasserhygiene

Sachverständigenbüro

Dipl. Ing. (FH) Guido Hilden VDI

öffentlich bestellter und vereidigter (ö.b.u.v.) Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (IHK Siegen)

Sachverständigenüberprüfung nach § 14 der 42.BImSchV

Für Betreiber ist es unabdingbar, dass die Betreiberverantwortung wahr genommen wird!

Das Bestreben nach einem hygienisch sicheren und technisch einwandfreien Anlagenbetrieb ist die Basis für den Betreiber, der je nach Anlagenausführung für sehr viele Menschen eine entsprechende Verantwortung trägt. -

Das Vertrauen in die anforderungskonforme Fahrweise des Betreibers ist gut - eine regelmäßige Kontrolle ist besser. ​Die 42.BImSchV fordert daher die regelmäßige Überprüfung der Anlagen (alle 5 Jahre) durch Sachverständige, vor allem im Hinblick auf die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung und der daraus resultierenden Aufgaben im Betrieb und der Dokumentation. Die Durchführung der Überprüfungen nach § 14 der 42.BImSchV muss durch ö.b.u.v. Sachverständige (IHK) oder durch Prüfer einer akkreditierten Inspektionsstelle Typ A erfolgen.

Im Zuge der Sachverständigenüberprüfung werden fast 100 Einzelanforderungen abgefragt und dabei sowohl Ausführungsanforderungen der Anlage, als vor allem auch Betriebsanforderungen (inkl. umfangreicher betreiberseitiger Dokumentationsaufgaben) auf deren Umsetzung überprüft.

besonders sachkundig - qualifiziert - fortbildend kompetent - glaubhaft - neutral - unparteilich - unabhängig - verschwiegen - gesetzestreu - objektiv - unvoreingenommen - wirtschaftlich geordnet - weisungsfrei - persönlich - integer - pflichtbewusst - gewissenhaft - sorgfältig - rechtssicher - geistig und körperlich leistungsfähig - vereidigt 

= ö.b.u.v. Sachverständiger